Patientenverfügung

Kürzlich kam ich mit einer Geschäftspartnerin ins Gespräch. Sie berichtete mir, dass sie und ihr Vater seit dem Tod der Mutter alles geregelt haben – von der Patientenverfügung bis zur Vorsorgevollmacht. Und tatsächlich: Sämtliche Vorsorge-Dokumente waren auf Basis von Internet-Vorlagen sauber erstellt und strukturiert abgelegt. – Als ihr Vater wenig später mit Corona ins Krankenhaus kam, prüfte ich vorsorglich dessen Patientenverfügung. Und da kamen sie ans Licht – diese kleinen Unstimmigkeiten, die so ein wichtiges Dokument unwirksam machen und die Betroffenen in eine emotionale Krise stürzen können.

 

Patientenverfügung – 11 Tipps für eine sichere Angelegenheit

Die Patientenverfügung aus dem Internet kann einige Fallen stellen. Deshalb habe ich in diesem Blog für Sie zusammengestellt, worauf Sie achten sollten:

1.
Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung am besten sofort.
2.
Beziehen Sie Ihre Vertrauenspersonen gleich mit ein, damit sie sich darauf einstellen können, was Sie im Ernstfall von ihnen erwarten.
3.
Wenn Sie vorgefertigte Entwürfe aus dem Internet verwenden, empfehle ich Ihnen, Vorlagen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu nutzen. Diese sind zum Zeitpunkt des Downloads aktuell und rechtssicher.
4.
In der Patientenverfügung muss klar beschrieben sein, in welchen Fällen ein Bevollmächtigter Entscheidungen in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen treffen darf: Eine allgemeine Willensbekundung wie „ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab, wenn diese lediglich den Todeszeitpunkt hinausschieben“, genügt nach Ansicht von Martin Singer, Fachanwalt für Medizinrecht, nicht.
5.
Die Patientenverfügung muss präzise wiedergeben, welche Haltung der Bevollmächtigende einnimmt gegenüber Apparatemedizin, Einzelbehandlungen und medizinischen Maßnahmen (künstliche Ernährung, Beatmung und Flüssigkeitszufuhr oder auch Dialyse und die Gabe von Antibiotika).
6.
Aus einer Patientenverfügung muss eindeutig hervorgehen, ob der Patient bei bestimmten Krankheitsbildern aussichtslos behandelt werden will oder nicht.
7.
Nachdem Sie die Patientenverfügung fertiggestellt haben, lassen Sie das Dokument anwaltlich prüfen und ggf. anpassen. – Ich empfehle, mit dem Anwalt zu vereinbaren, in welchen Zeitzyklen eine erneute Prüfung sinnhaft ist. Denn Gesetze und Verordnungen ändern sich immer wieder.
8.
Lassen Sie von einem Arzt Ihres Vertrauens bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.
9.
Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung. Zeichnen Sie sie anschließend einmal pro Jahr ab, um zu dokumentieren, dass Sie noch immer dazu stehen.
10.
Händigen Sie Ihren Bevollmächtigten jeweils ein Original ihrer Patientenverfügung aus.
11.
Hinterlegen Sie Ihr eigenes Original in einem leicht identifizierbaren Notfallordner an einem Ort, den Ihre Vertrauenspersonen kennen.

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Nachdem wir gemeinsam Ihre Wünsche durchgesprochen und die passende Lösung für Sie erarbeitet haben, erstellen die Rechtsanwälte meines Service- Partners JuraDirekt rechtskonforme Vorsorgevollmachten, Patientenverfügun­gen, Betreuungsverfügungen, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfü­gungen sowie Testamente. JuraDirekt sorgt weiterhin für:

 

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  • Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, 
  • und vieles mehr.

 

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Ihr
Dirk Steffen Hartmann

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Michael Kunszt