Vollmachten – der feine Unterschied

24.08.2022

Urlaubszeit: Ganz selbstverständlich packen wir unsere sieben Sachen und nehmen unsere Dokumente mit: Flugschein, Reservierungsbestätigung etc. Schließlich wollen wir nicht, dass etwas schiefläuft, nicht wahr? – Was aber tun wir, damit unsere Lebensreise gelingt und wir auch im Notfall selbstbestimmt bleiben?

90 Prozent der Erwachsenen haben keine Vollmachten und Verfügungen. Gleichzeitig ist eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht – insbesondere in Verbindung mit Patienten- und Betreuungsverfügung – der einzige Weg sicherzustellen, dass man auf seiner Lebensreise von Anfang bis Ende selbstbestimmt bleibt. In meinem heutigen Blog erfahren Sie, worin sich die wichtigsten Vollmachten voneinander unterscheiden: 

Vollmacht – Regelung von Fall zu Fall

Mit einer Vollmacht legen Sie fest, wer Sie grundsätzlich gegenüber Dritten vertreten darf. Das heißt, eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson darf in Ihrem Namen handeln. Das gilt:

  • für eine bestimmte Situation,
  • in einem konkreten Fall (z. B. einem Autokauf, Behördentermin etc.) oder
  • für eine bestimmte Dauer.

Ein bekanntes Beispiel ist die Postvollmacht, mit der Sie eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, Post an Ihrer Stelle entgegenzunehmen.

Generalvollmacht – umfassende Bevollmächtigung im Normalfall

Die Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht: Sie bevollmächtigen damit einen vertrauenswürdigen Menschen, in Ihrem Namen zu entscheiden, zu handeln und bei allen Aufgaben zu vertreten – und zwar in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. – Auch diese Generalvollmacht können Sie einschränken.

Sinnvoll sind Generalvollmachten dann, wenn Sie zwar noch voll geschäftsfähig sind, Aufgaben oder Termine allerdings nicht selbst wahrnehmen können oder wollen (z. B. bei einem längeren Auslandsaufenthalt).

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie verfügen möchten, dass in Ihrem Namen Immobiliengeschäfte getätigt werden, benötigen Sie eine
    beglaubigte Generalvollmacht.
  • Banken geben sich oft nur mit einer speziellen Konto-/Bank-Vollmacht zufrieden.
  • Soll in Ihrem Namen z. B. ein Verbraucher-Darlehen verlängert werden, benötigen Sie eine notariell beglaubigte
    Generalvollmacht.

Vorsorgevollmacht – Vertretung im Notfall

Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie z. B. Ihre persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Privatbereich, und zwar für den Fall, dass Sie nicht mehr handlungs- und geschäftsfähig sind (z. B. bei Krankheit oder Unfall). Sie verhindern damit, dass Fremde „irgendwie“ über Ihren Kopf hinweg bestimmen, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Auch in der Vorsorgevollmacht können Sie exakt definieren, in welchen Bereichen Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, für Sie zu entscheiden und zu handeln.

Unternehmervollmacht – wichtige Ergänzung für Selbständige

Da die übliche Vorsorgevollmacht nur den Privatbereich abdeckt, empfehle ich Selbständigen zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Unternehmervollmacht. Diese schließt aus, dass das Gericht im Ernstfall einen fremden Betreuer zur Führung Ihrer Geschäfte einsetzt.

Notfallmanagement Stuttgart® – ein Service für Visionäre

Ich agiere als Ihr Wegweiser, Impulsgeber und Sparringspartner, wenn Sie sich mit professionellem Notfallmanagement auf den Ernst-/Notfall gezielt vorbereiten möchten: Ich baue Brücken zwischen Soll- und Ist-Zustand, damit Sie sowohl gesundheitlich als auch finanziell selbstbestimmt bleiben.

Wenn auch Sie Ihre Lebensreise mit den richtigen Dokumenten im Gepäck fortsetzen möchten, dann lassen Sie uns miteinander ins Gespräch kommen.

Dirk Steffen Hartmann

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Die Beratung von Herrn Hartmann war qualitativ erstklassig! Er hat die Inhalte klar und deutlich erklärt und jederzeit bestand die Möglichkeit Rück-/Zwischenfragen zu stellen. Somit wurden alle wichtigen Themen besprochen. Es wurde viele praxisnahe Beispiele eingebunden und sämtliche Varianten erörtert. Herr Hartmann besitzt im Bereich der Generationenberatung eine sehr hohe Expertise. Preis- eistungsverhältnis ist ausgezeichnet. Die Zeit, die benötigt wird, nimmt er sich gerne. Ich kann Herrn Hartmann uneingeschränkt und mit bestem Gewissen weiterempfehlen.

Michael Kunszt