Patientenverfügung – 11 Tipps für eine sichere Angelegenheit
Die Patientenverfügung aus dem Internet kann einige Fallen stellen. Deshalb habe ich in diesem Blog für Sie zusammengestellt, worauf Sie achten sollten:
- 1
Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung am besten sofort.
- 2Beziehen Sie Ihre Vertrauenspersonen gleich mit ein, damit sie sich darauf einstellen können, was Sie im Ernstfall von ihnen erwarten.
- 3Wenn Sie vorgefertigte Entwürfe aus dem Internet verwenden, empfehle ich Ihnen, Vorlagen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu nutzen. Diese sind zum Zeitpunkt des Downloads aktuell und rechtssicher.
- 4In der Patientenverfügung muss klar beschrieben sein, in welchen Fällen ein Bevollmächtigter Entscheidungen in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen treffen darf: Eine allgemeine Willensbekundung wie „ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab, wenn diese lediglich den Todeszeitpunkt hinausschieben“, genügt nach Ansicht von Martin Singer, Fachanwalt für Medizinrecht, nicht.
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Die Patientenverfügung muss präzise wiedergeben, welche Haltung der Bevollmächtigende einnimmt gegenüber Apparatemedizin, Einzelbehandlungen und medizinischen Maßnahmen (künstliche Ernährung, Beatmung und Flüssigkeitszufuhr oder auch Dialyse und die Gabe von Antibiotika).
- 6Aus einer Patientenverfügung muss eindeutig hervorgehen, ob der Patient bei bestimmten Krankheitsbildern aussichtslos behandelt werden will oder nicht.
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Nachdem Sie die Patientenverfügung fertiggestellt haben, lassen Sie das Dokument anwaltlich prüfen und ggf. anpassen. – Ich empfehle, mit dem Anwalt zu vereinbaren, in welchen Zeitzyklen eine erneute Prüfung sinnhaft ist. Denn Gesetze und Verordnungen ändern sich immer wieder.
- 8Lassen Sie von einem Arzt Ihres Vertrauens bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.
- 9Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung. Zeichnen Sie sie anschließend einmal pro Jahr ab, um zu dokumentieren, dass Sie noch immer dazu stehen.
- 10Händigen Sie Ihren Bevollmächtigten jeweils ein Original ihrer Patientenverfügung aus.
- 11Hinterlegen Sie Ihr eigenes Original in einem leicht identifizierbaren Notfallordner an einem Ort, den Ihre Vertrauenspersonen kennen.
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Ihr
Dirk Steffen Hartmann
