24.08.2022

Bei meinem Nachbar stand kürzlich der Krankenwagen. Blaulicht. – Das heißt meist nichts Gutes … Einige Tage später erzählte mir seine Frau, dass ihr Mann einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte. Sie war völlig verzweifelt: Ihr Mann führt seit 20 Jahren ein Einzelunternehmen mit fünf Mitarbeitenden, von denen keiner unterschriftsberechtigt ist. Sie kam also nicht an das Firmen-Bankkonto, hätte aber dringend ein paar Zahlungen leisten müssen.

Zum Glück wurde mein Nachbar schnell wieder so fit, dass er selbstständig handeln konnte und sein Unternehmen nicht ins Trudeln kam. Aber wir wissen alle: Es hätte auch anders kommen können …

Mal Ehrlich: Haben Sie dafür gesorgt, dass im Ernstfall alles in Ihrem Sinne geregelt und Ihr Lebenswerk vor dem Ruin geschützt ist? Wenn nicht, dann wird es jetzt interessant für Sie:

Wenn Selbständige ausfallen, droht oft die Insolvenz

Wenn Selbständige oder Unternehmer durch Unfall oder Krankheit ausfallen, kann sich das schnell existenzbedrohlich auswirken. Bei rund 95 Prozent der Unternehmer:innen oder Selbständigen fehlen Vollmachten für den geschäftlichen Bereich – die sogenannte Unternehmervollmacht. Zudem gibt es meist kein professionelles Notfallmanagement.

Deshalb geht im Ernstfall bei vielen geschäftlich nichts mehr – im Gegenteil: Erkrankt der Unternehmer plötzlich, brechen Chaos und Hektik aus. Im schlimmsten Fall bestimmt ein Fremder über alle privaten und geschäftlichen Angelegenheiten.

6 kluge Werkzeuge für ein sicheres Notfallmanagement

Was Unternehmer:innen oder Selbständige brauchen, ist schnell erklärt:

  • Unternehmervollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • finanzielle Absicherung für den Notfall
  • einen Notfallordner mit allen Dokumenten, Hinweisen, Kontakten und Zugangsdaten
  • einen vertrauenswürdigen Vertreter

Notfallmanagement Stuttgart® – ein Service, der Ihnen Zeit fürs Wesentliche schenkt

Ich betrachte Ihre Risiko-Situation strategisch sowie mit Blick auf Ihren geschäftlichen und privaten Bereich. Dabei nutze ich zwei Werkzeuge:

 

  • Mit der Risiko-Analyse inklusive Familienstammbaum prüfen Sie Ihre persönliche Risikosituation.
  • In unserem Rettungsring prüfen wir die rechtliche, finanzielle Vorsorge sowie Ihr eigenes Notfallmanagement.

Anschließend bauen wir darauf gemeinsam Ihr maßgeschneidertes Notfallmanagement auf.

In einem digitalen oder physischen Notfallordner erfassen Sie schließlich die Informationen, die Mitarbeitende oder Angehörige im Notfall benötigen, um – privat wie geschäftlich – auf Daten zugreifen und fundiert entscheiden bzw. handeln zu können.

Und was haben Sie davon?

  • Sie kennen die Abhängigkeiten und Verpflichtungen im Familienverbund.
  • Sie haben das gute Gefühl, dass Sie die beste Lösung für sich, Ihre Familie und Ihr Unternehmen gefunden haben.
  • Sie sind erleichtert und entlastet, weil Sie rechtlich und finanziell vorgesorgt und Ihr Notfallmanagement auf den
    neusten Stand gebracht haben.

Und Sie profitieren von meinen Zusatz-Qualifikationen:

Generationenberater

generationenübergreifende ganzheitliche Beratung im Familienverbund.

Vorsorgeberater:

Informationen und Begleitung bei rechtlichen und finanziellen Fragen.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker:

letzter Wille, Testament, Erben, Vererben, Vermächtnis, Schenkung.

Betrieblicher und Privater Pflegelotse:

Senkung und ggf. Verhinderung von Fluktuation und/oder Ausfallzeiten von Mitarbeitenden mit Betreuungs- und/oder Pflegefällen im familiären Umfeld, die eine hohe (private) Belastung auslösen, wenn vorher nichts geregelt war.

Versicherungsberater:

Risikoanalyse und Risikomanagement.

Handeln Sie jetzt, bevor Sie be-handelt werden. Rufen Sie mich an, damit wir gemeinsam besprechen können, wie Ihr persönliches Notfallmanagement aussehen soll. – Ich freue mich auf den Austausch.

Dirk Steffen Hartmann

Kürzlich kam ich mit einer Geschäftspartnerin ins Gespräch. Sie berichtete mir, dass sie und ihr Vater seit dem Tod der Mutter alles geregelt haben – von der Patientenverfügung bis zur Vorsorgevollmacht. Und tatsächlich: Sämtliche Vorsorge-Dokumente waren auf Basis von Internet-Vorlagen sauber erstellt und strukturiert abgelegt. – Als ihr Vater wenig später mit Corona ins Krankenhaus kam, prüfte ich vorsorglich dessen Patientenverfügung. Und da kamen sie ans Licht – diese kleinen Unstimmigkeiten, die so ein wichtiges Dokument unwirksam machen und die Betroffenen in eine emotionale Krise stürzen können.

 

Patientenverfügung – 11 Tipps für eine sichere Angelegenheit

Die Patientenverfügung aus dem Internet kann einige Fallen stellen. Deshalb habe ich in diesem Blog für Sie zusammengestellt, worauf Sie achten sollten:

1.
Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung am besten sofort.
2.
Beziehen Sie Ihre Vertrauenspersonen gleich mit ein, damit sie sich darauf einstellen können, was Sie im Ernstfall von ihnen erwarten.
3.
Wenn Sie vorgefertigte Entwürfe aus dem Internet verwenden, empfehle ich Ihnen, Vorlagen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu nutzen. Diese sind zum Zeitpunkt des Downloads aktuell und rechtssicher.
4.
In der Patientenverfügung muss klar beschrieben sein, in welchen Fällen ein Bevollmächtigter Entscheidungen in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen treffen darf: Eine allgemeine Willensbekundung wie „ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab, wenn diese lediglich den Todeszeitpunkt hinausschieben“, genügt nach Ansicht von Martin Singer, Fachanwalt für Medizinrecht, nicht.
5.
Die Patientenverfügung muss präzise wiedergeben, welche Haltung der Bevollmächtigende einnimmt gegenüber Apparatemedizin, Einzelbehandlungen und medizinischen Maßnahmen (künstliche Ernährung, Beatmung und Flüssigkeitszufuhr oder auch Dialyse und die Gabe von Antibiotika).
6.
Aus einer Patientenverfügung muss eindeutig hervorgehen, ob der Patient bei bestimmten Krankheitsbildern aussichtslos behandelt werden will oder nicht.
7.
Nachdem Sie die Patientenverfügung fertiggestellt haben, lassen Sie das Dokument anwaltlich prüfen und ggf. anpassen. – Ich empfehle, mit dem Anwalt zu vereinbaren, in welchen Zeitzyklen eine erneute Prüfung sinnhaft ist. Denn Gesetze und Verordnungen ändern sich immer wieder.
8.
Lassen Sie von einem Arzt Ihres Vertrauens bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.
9.
Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung. Zeichnen Sie sie anschließend einmal pro Jahr ab, um zu dokumentieren, dass Sie noch immer dazu stehen.
10.
Händigen Sie Ihren Bevollmächtigten jeweils ein Original ihrer Patientenverfügung aus.
11.
Hinterlegen Sie Ihr eigenes Original in einem leicht identifizierbaren Notfallordner an einem Ort, den Ihre Vertrauenspersonen kennen.

Alles zu viel Action? Dagegen hilft mein Rundum-Sorglos-Paket:

Fachlich kompetente Begleitung für eine Patientenverfügung nach Maß

Ich unterstütze Sie als Unternehmer:in dabei, Ihr Notfallmanagement aufzubauen oder zu vervollständigen. Dabei ist selbstverständlich, dass Sie jederzeit selbstbestimmt bleiben.

Nachdem wir gemeinsam Ihre Wünsche durchgesprochen und die passende Lösung für Sie erarbeitet haben, erstellen die Rechtsanwälte meines Service- Partners JuraDirekt rechtskonforme Vorsorgevollmachten, Patientenverfügun­gen, Betreuungsverfügungen, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfü­gungen sowie Testamente. JuraDirekt sorgt weiterhin für:

 

  • Eintragung in der Bundesnotarkammer,
  • datenschutzkonforme Hinterlegung der Originaldokumente,
  • die laufende Aktualisierung,
  • schnelle Auffindbarkeit,
  • Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, 
  • und vieles mehr.

 

Melden Sie sich, wenn Sie mehr zu mir und meinem Service für Notfallmanagement wissen möchten. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Ihr
Dirk Steffen Hartmann

Wenn auch Sie Ihre Lebensreise mit den richtigen Dokumenten im Gepäck fortsetzen möchten, dann lassen Sie uns miteinander ins Gespräch kommen.

Dirk Steffen Hartmann

24.08.2022

Urlaubszeit: Ganz selbstverständlich packen wir unsere sieben Sachen und nehmen unsere Dokumente mit: Flugschein, Reservierungsbestätigung etc. Schließlich wollen wir nicht, dass etwas schiefläuft, nicht wahr? – Was aber tun wir, damit unsere Lebensreise gelingt und wir auch im Notfall selbstbestimmt bleiben?

90 Prozent der Erwachsenen haben keine Vollmachten und Verfügungen. Gleichzeitig ist eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht – insbesondere in Verbindung mit Patienten- und Betreuungsverfügung – der einzige Weg sicherzustellen, dass man auf seiner Lebensreise von Anfang bis Ende selbstbestimmt bleibt. In meinem heutigen Blog erfahren Sie, worin sich die wichtigsten Vollmachten voneinander unterscheiden: 

Vollmacht – Regelung von Fall zu Fall

Mit einer Vollmacht legen Sie fest, wer Sie grundsätzlich gegenüber Dritten vertreten darf. Das heißt, eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson darf in Ihrem Namen handeln. Das gilt:

  • für eine bestimmte Situation,
  • in einem konkreten Fall (z. B. einem Autokauf, Behördentermin etc.) oder
  • für eine bestimmte Dauer.

Ein bekanntes Beispiel ist die Postvollmacht, mit der Sie eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, Post an Ihrer Stelle entgegenzunehmen.

Generalvollmacht – umfassende Bevollmächtigung im Normalfall

Die Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht: Sie bevollmächtigen damit einen vertrauenswürdigen Menschen, in Ihrem Namen zu entscheiden, zu handeln und bei allen Aufgaben zu vertreten – und zwar in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. – Auch diese Generalvollmacht können Sie einschränken.

Sinnvoll sind Generalvollmachten dann, wenn Sie zwar noch voll geschäftsfähig sind, Aufgaben oder Termine allerdings nicht selbst wahrnehmen können oder wollen (z. B. bei einem längeren Auslandsaufenthalt).

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie verfügen möchten, dass in Ihrem Namen Immobiliengeschäfte getätigt werden, benötigen Sie eine
    beglaubigte Generalvollmacht.
  • Banken geben sich oft nur mit einer speziellen Konto-/Bank-Vollmacht zufrieden.
  • Soll in Ihrem Namen z. B. ein Verbraucher-Darlehen verlängert werden, benötigen Sie eine notariell beglaubigte
    Generalvollmacht.

Vorsorgevollmacht – Vertretung im Notfall

Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie z. B. Ihre persönlichen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Privatbereich, und zwar für den Fall, dass Sie nicht mehr handlungs- und geschäftsfähig sind (z. B. bei Krankheit oder Unfall). Sie verhindern damit, dass Fremde „irgendwie“ über Ihren Kopf hinweg bestimmen, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Auch in der Vorsorgevollmacht können Sie exakt definieren, in welchen Bereichen Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, für Sie zu entscheiden und zu handeln.

Unternehmervollmacht – wichtige Ergänzung für Selbständige

Da die übliche Vorsorgevollmacht nur den Privatbereich abdeckt, empfehle ich Selbständigen zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Unternehmervollmacht. Diese schließt aus, dass das Gericht im Ernstfall einen fremden Betreuer zur Führung Ihrer Geschäfte einsetzt.

Notfallmanagement Stuttgart® – ein Service für Visionäre

Ich agiere als Ihr Wegweiser, Impulsgeber und Sparringspartner, wenn Sie sich mit professionellem Notfallmanagement auf den Ernst-/Notfall gezielt vorbereiten möchten: Ich baue Brücken zwischen Soll- und Ist-Zustand, damit Sie sowohl gesundheitlich als auch finanziell selbstbestimmt bleiben.

Wenn auch Sie Ihre Lebensreise mit den richtigen Dokumenten im Gepäck fortsetzen möchten, dann lassen Sie uns miteinander ins Gespräch kommen.

Dirk Steffen Hartmann

Kontakt

Sie haben eine Anfrage oder möchten sich bei uns bewerben? Rufen Sie uns gerne direkt an oder schreiben Sie uns:

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Für die perfekte Vorsorge geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein, um die Riskocheckliste zu downloaden.

Die Beratung von Herrn Hartmann war qualitativ erstklassig! Er hat die Inhalte klar und deutlich erklärt und jederzeit bestand die Möglichkeit Rück-/Zwischenfragen zu stellen. Somit wurden alle wichtigen Themen besprochen. Es wurde viele praxisnahe Beispiele eingebunden und sämtliche Varianten erörtert. Herr Hartmann besitzt im Bereich der Generationenberatung eine sehr hohe Expertise. Preis- eistungsverhältnis ist ausgezeichnet. Die Zeit, die benötigt wird, nimmt er sich gerne. Ich kann Herrn Hartmann uneingeschränkt und mit bestem Gewissen weiterempfehlen.

Michael Kunszt